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   OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2022 - 6 A 21.21   

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OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2022 - 6 A 21.21 (https://dejure.org/2022,6294)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.02.2022 - 6 A 21.21 (https://dejure.org/2022,6294)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Februar 2022 - 6 A 21.21 (https://dejure.org/2022,6294)
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  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2021 - 6 A 8.20

    Schallschutzprogramm Flughafen BER; Leistungsklage; Anspruch auf Vorlage einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2022 - 6 A 21.21
    Die Aufzählung der Büroräume, Praxisräume und sonstigen nicht nur vorübergehend betrieblich genutzten Räumen legt auch von ihrer Systematik her nahe, als schützenswerte sonstige betrieblich genutzten Räume nur diejenigen anzusehen, deren betriebliche Nutzung mit denen von Büro- und Praxisräumen annähernd vergleichbar ist (vgl. Urteil des Senats vom 13. Dezember 2021 - OVG 6 A 8/20 - juris Rn. 65 f.).

    Danach ist der Empfangsraum des Fitness- und Wellness-Studios in der hier in Rede stehenden Form kein schutzwürdiger Raum im Sinne des Planfeststellungsbeschlusses (vgl. Urteil des Senats vom 13. Dezember 2021, a.a.O., Rn. 76 ff. zur Rezeption eines Hotelbetriebs).

    Im Übrigen hat der Senat bereits mit Urteil vom 13. Dezember 2021 - OVG 6 A 8/20 - (juris Rn. 165 ff.) die Geltendmachung von Verzugsschäden für Ansprüche auf baulichen Schallschutz abgelehnt und hierzu grundlegend ausgeführt, dass die Vorschriften der § 280 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegend keine Anwendung finden.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 6 A 4.17

    Schallschutzvorkehrungen gegen Fluglärm - Esszimmer- und Hauseingangsbereich,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2022 - 6 A 21.21
    Dies hat zur Folge, dass dieser die Kosten für durch den Nutzungswechsel erforderlich werdende weitere Schallschutzvorkehrungen selbst zu tragen hat (dazu im Einzelnen Urteil des Senats vom 9. April 2019 - OVG 6 A 4.17 - juris Rn. 21 ff.; vgl. auch Urteil des Senats vom 9. April 2019 - OVG 6 A 16.17 - juris Rn. 37; Urteil des Senats vom 6. Mai 2021 - OVG 6 A 7/20 - juris Rn. 35).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 6 A 16.17

    Anspruch auf Schallschutzvorkehrungen für Wohnzimmer, Wohnküche, Schlafzimmer,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2022 - 6 A 21.21
    Dies hat zur Folge, dass dieser die Kosten für durch den Nutzungswechsel erforderlich werdende weitere Schallschutzvorkehrungen selbst zu tragen hat (dazu im Einzelnen Urteil des Senats vom 9. April 2019 - OVG 6 A 4.17 - juris Rn. 21 ff.; vgl. auch Urteil des Senats vom 9. April 2019 - OVG 6 A 16.17 - juris Rn. 37; Urteil des Senats vom 6. Mai 2021 - OVG 6 A 7/20 - juris Rn. 35).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2021 - 6 A 7.20

    Abgrenzung Wohnraum/Schlafraum nach der Verkehrsauffassung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2022 - 6 A 21.21
    Dies hat zur Folge, dass dieser die Kosten für durch den Nutzungswechsel erforderlich werdende weitere Schallschutzvorkehrungen selbst zu tragen hat (dazu im Einzelnen Urteil des Senats vom 9. April 2019 - OVG 6 A 4.17 - juris Rn. 21 ff.; vgl. auch Urteil des Senats vom 9. April 2019 - OVG 6 A 16.17 - juris Rn. 37; Urteil des Senats vom 6. Mai 2021 - OVG 6 A 7/20 - juris Rn. 35).
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